Widersprüchlicher unsolidarischer Populismus

Veröffentlicht am 18.07.2012 in Finanzen

Die CSU hat angekündigt, bis Ende des Jahres Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich einreichen zu wollen. Dieser Vorstoß eines einzelnen Bundeslandes stößt bundesweit auf Kritik. In einem Interview mit dem Inforadio des rbb gebe ich meine Einschätzung hierzu als haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Das Interview können Sie sich hier auf der Internetseite des rbb-Inforadios sowie auf meinem YouTube-Kanal anhören.

Bayern verhält sich höchst widersprüchlich und stellt das gesamte System des Föderalismus in Frage. Die bayerische CSU selbst hat den gesetzlichen Grundlagen des heutigen Länderfinanzausgleichs zugestimmt. In namentlicher Abstimmung sprachen sich nicht nur der seinerzeitige Ministerpräsident Stoiber im Bundesrat, sondern auch der jetzige Ministerpräsident Seehofer im Bundestag dafür aus. Die CSU lobte den gesetzlichen Kompromiss 2002 als großen Erfolg und als gute Durchsetzung bayrischer Interessen. Das deutsche Grundgesetz schreibt vor, dass die unterschiedlichen Steuereinnahmen der Bundesländer auszugleichen sind, was durch Umverteilung von gerade einmal 2% dieser Einnahmen geschieht. Nun ein System zu beklagen, welches man selbst herbeigeführt hat und von dessen Grundlagen Bayern 37 Jahre lang selbst profitiert hat, das Bayern vom bettelarmen Agrarland zum reichsten Bundesland Deutschlands machte, vermag nicht zu überzeugen. Berlin ist erst seit 1995 im System des Länderfinanzausgleichs. 

Berlin mit Griechenland zu vergleichen, wie es der bayerische Finanzminister Söder jüngst gemacht hat, ist absurd und Tobak für den Stammtisch. Griechenland hat ein Ausgabenproblem, die Haushaltsdisziplin in Berlin ist jedoch vom Bund anerkannt. Auch die Begründung beispielsweise mit der Finanzierung der Kinderbetreuung durch das Land Berlin ist in diesem Zusammenhang falsch. Der Länderfinanzausgleich ist keine Frage der Ausgaben, die souveränen politischen Wertsetzungen unterliegen, sondern soll einen Ausgleich der Steuereinnahmen herbeiführen. Wir haben Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden von insgesamt 300 Milliarden Euro, davon werden zwischen den Ländern 7,2 Milliarden Euro umverteilt. Richtig ist aber, dass das Bundesland Berlin möglichst eine Kita-Platz-Versorgung zu 100 Prozent will, Bayern jedoch genau das Gegenteil: die Kinder von der Kita fernhalten. Uns daraus nun einen Vorwurf zu machen, dass wir politisch hier eine andere Auffassung haben und die "Kitafernhalte-Herdprämie" (Betreuungsgeld) ablehnen, ist ebenfalls Stammtischparole. 

Die Klage hat meines Erachtens keinerlei Aussicht auf Erfolg und nimmt sogar eine massive Beschädigung des Bundesverfassungsgerichtes in Kauf, das hier zum beliebigen Spielball populistischer Wahlkampfmanöver degradiert werden soll. Sie wird wohl schon an formalen Gesichtspunkten scheitern, soweit Gesetze verfristet beklagt werden. Der Länderfinanzausgleich  und der Solidarpakt II sind bis 2019 geregelt – mit Zustimmung von Bayern. Danach muss es ernsthafte Gespräche geben, wie man das Ausgleichssystem fortführt. Wir begreifen Solidarität nicht als Solidarität von Westen nach Osten, sondern als gesamtbundesdeutsche Aufgabe und erkennen sehr wohl, dass es auch in den westlichen Bundesländern inzwischen Probleme gibt, die man angehen muss. Diese lassen sich aber nicht mit populistischen Zwischenrufen lösen.

Im Übrigen ist auch inhaltlich nichts an der Argumentation dran. Sie verkürzt durch mediale Heraushebung eines Teilaspektes, der den Bayern gerade günstig erscheint. Völlig zutreffend wies bereits die Ministerpräsidentin von NRW, Hannelore Kraft, darauf hin, dass ihr Land zwar mit wenigen hundert Millionen Euro "Nehmerland" sei. Allerdings schreibe die Verfassungsnorm des Länderfinanzausgleichs (Art. 107 GG) einen Umsatzsteuervorabausgleich vor. Von diesen sog. Mehrwertsteuereinnahmen muss NRW jedoch 2,4 Milliarden Euro abgeben. Würden alle Finanzströme zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern betrachtet, wäre Bayern keineswegs Hauptzahler. Diese Debatte, die dann alle Bundeszahlungen - wie zum Beispiel Subventionen - und alle Länderleistungen - wie zum Beispiel die Ausbildung von Studenten anderer Länder - berücksichtigen müsste, scheuen die Bayern wie der Teufel das Weihwasser. Warum wohl?

 
 

Torsten Schneider Bürgerbüro Florastr. 94

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