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torsten schneider
 
 

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Das Zusatzeinkommen

In Berlin sind die Abgeordneten Halbtagsparlamentarier.
Sie erhalten das halbe Grundeinkommen eines Stadtrates, also einen hälftigen B 4-Satz.
Von den nachfolgenden Zusatzbezügen führe ich monatlich ca. 600 € an Beiträgen an meine Partei ab.

1. Entschädigung

Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung von 2951 €. Diese Entschädigung ist steuerpflichtig.

2. Kostenpauschale
Die monatliche Kostenpauschale für Schreibarbeiten, Porto, Telefon und Fahrkosten beträgt 910 €. Die Kostenpauschale ist steuerfrei.

3. Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen
Abgeordnete erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 238 €, wenn sie nicht abhängig beschäftigt sind, also soweit kein sonstiger Arbeitgeber einen Teil des Beitrages zur Krankenversicherung trägt. Diesen Zuschuss erhalte auch ich.

4. Faktisches Einkommen für einen Mitarbeiter(in)
Abgeordnete dürfen auf Antrag einen oder mehrere Mitarbeiter geringfügig beschäftigen. Diese erhalten vom Parlament insgesamt bis zu 580 €. Ich beschäftige auf dieser Basis zwei StudentInnen aus Berlin und zahle einen Stundenlohn von 15 €.


5. Sonstige Zuwendungen
Neben den Mitgliedern des Hauptausschusses erhalten nunmehr auch alle anderen Abgeordneten auf Antrag einen Zuschuss zum Erwerb eines Laptop in Höhe von bis zu 1.400 € einmalig. Davon habe ich Gebrauch gemacht.

 

6. Rentenanwartschaften
Abgeordnete erwerben frühestens nach 8,5 Jahren Parlamentszugehörigkeit einen gestaffelten Rentenanspruch ab 35 % der Entschädigung, also ab ca. 1.000 € monatlich.

Derartige Ansprüche kann ich - im Falle einer Wiederwahl - frühestens ab 2015 erwerben.














 

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