In den vergangen Monaten gab es zwischen den Fraktionen des Abgeordnetenhauses auf Ebene der Parlamentarischen Geschäftsführer und der Fraktionsvorsitzenden konstruktive Treffen mit dem Ziel, Vorschläge für eine Verbesserung der parlamentarischen Arbeitsabläufe und der Arbeitsgrundlagen der Abgeordneten zu entvwickeln.
In der Analyse der Arbeitsfähigkeit des Berliner Landesparlaments waren wir uns fast alle einig: Die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses werden in zentralen Fragen nicht hinreichend ausgestattet, um eine so hohe Bürgernähe und tiefgreifende parlamentarische Kontrolle der Exekutive zu ermöglichen, wie dies aus Wählervsicht wünschenswert erscheint.
Der nun von den Fraktionen von SPD, CDU, Linke und Piraten gemeinsam eingebrachte Vorschlag einer Parlamentsreform, welcher am Donnerstag (21.11.2013) in erster Lesung im Plenum des Abgeordnetenhauses beraten wurde, schafft Abhilfe. Wir setzen uns für eine höhere Präsenz der Abgeordneten im Kiez und eine bessere Anbindung an die Prozesse vor Ort ein. Hierzu bedarf es jedoch einer ausreichenden räumlichen und personellen Ausstattung.
Bisher unterhalten die Abgeordneten in der Regel abseits ihres Wahlkreises im Parlamentsgebäude ihre Büros. Diese meist sehr beengten Büros (8 bis 65 m2) müssen sie sich mit bis zu drei weiteren Abgeordneten sowie ihren und deren Mitarbeitern teilen. Auf Antrag übernimmt das Land Berlin momentan für jeden Abgeordneten monatliche Kosten für Mitarbeiter von insgesamt bis zu 580,- EUR brutto. Eine echte fachliche Zuarbeit durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist so nicht möglich, ermöglicht dieser Zuschuss doch allenfalls prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Dies muss sich ändern. Deshalb setzen wir uns für folgende Reformen mit dem Ziel einer größeren Bürgernähe und einer besseren Arbeitsfähigkeit des Parlaments ein:
- Jeder Abgeordnete soll künftig in die Lage versetzt werden, ein Büro in seinem Wahlkreis oder Bezirk betreiben zu können. Die monatliche Kostenpauschale für Abgeordnete soll hierfür auf 2500 Euro angehoben werden und dann neben Schreibarbeiten, Porto, Telefon und Fahrtkosten auch die Unterhaltung inkl. Miete eines externen Büros abvdecken. Für Abgeordnete, die kein eigenes Büro außerhalb des Gebäudes des Abgeordnetenhauses betreiben, verringert sich die monatliche Kostenpauschale um 1000 Euro.
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Der Personalkostenzuschuss für die Abgeordneten zur Beschäftigung von Mitarbeitern wird von heute 580 EUR auf insgesamt 3000 EUR Arbeitnehmerbrutto angehoben und vom Abgeordnetenhaus auf Ist-Kosten-Basis direkt abgerechnet. Hiermit sollen eine echte fachliche Zuarbeit ermöglicht und Öffnungszeiten in den Büros abgedeckt werden.
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Die Plenumssitzungen sollen zukünftig grundvsätzlich bereits um 11.00 Uhr statt wie bisher um 13.00 Uhr beginnen und um 19.00 Uhr enden. Durch eine Reihe weiterer Änderungen der Geschäftsordnung sollen die Sitzungen künftig auch für die Öffentlichkeit interessanter und nachvollziehbarer gestaltet werden.
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In den Bezirken sind viele sehr engagierte Kommunalpolitiker tätig. Diese engagieren sich teilweise halbtags ohne große Aufwandsentschädigung. Wir wollen die Aufwandsentschädigung für Bevzirksverordnete von 345 EUR auf 521 EUR anheben. Außerdem werden die Sach- und Personalmittel der Bezirksverordnetenversammlungen zukünftig um 75.000 Euro erhöht.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Parlamentsreform kürzere Wege zu ihren Abgeordneten sowie eine bessere Nachvollziehbarkeit der Abläufe im Plenum. Ob für Bürgersprechstunden oder sonstige Anfragen: Die Abgeordneten werden zukünftig mit eigenem Büro und Mitarbeiter vor Ort noch besser für die Menschen in der Stadt ansprechbar sein.
Untenstehend sowie auf meinem YouTube-Kanal finden Sie einen Beitrag zur Parlamentsreform mit Interview aus der Abendschau des rbb vom 11. November 2013.