Erfolg gegen Lohndumping

Veröffentlicht am 14.12.2010 in Arbeit

In unserem gemeinsamen Kampf mit den Gewerkschaften gegen das Lohndumping bei der Zeitarbeit hat das Bundesarbeitsgericht heute ein richtungsweisendes Urteil für Gleichbezahlung gesprochen. Das Land Berlin und ver.di sind gegen die Dumpingtarifverträge der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" vorgegangen und haben sich durchgesetzt.

Das Bundesarbeitsgericht hat dieser "Tarifgemeinschaft" die Tariffähigkeit abgesprochen, mit weitreichenden Folgen: Gemäß § 9 Nr. 2 AÜG gilt nun - auch für die bis zu 900.000 Nichtgewerkschaftsmitglieder - der Grundsatz "equal pay". Die Unternehmen müssen also den gleichen Lohn auch den Leiharbeitern zahlen, gleiche Sozailabgaben leisten etc. Vermutlich müssen diese Angleichungen rückwirkend für 4 Jahre erfolgen, was nach ersten Prognosen allein beim Ausgleich an die Sozialkassen 2 Milliarden Euro Nachzahlungen der Unternehmen ausmacht. Nach Schätzungen müssen in Deutschland 1,5 Mio. Menschen zu einem Stundenlohn unter 4,50 Euro arbeiten. Eine besondere Rolle spielt dabei die sog. Leiharbeit, also die temporäre Beschäftigung externer Kräfte. Was eigentlich als Instrument der Abfederung von Überspitzen die absolute Ausnahme sein soll, entwickelt sich zu einer Realität für Millionen Menschen. So hat z.B. BMW an seinem Standort Leipzig bis zu 30 Prozent Leiharbeiter beschäftigt, die in manchen Fällen nur etwa den halben Lohn für vergleichbare Tätigkeiten erhielten.

 
 

Torsten Schneider Bürgerbüro Florastr. 94

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